DGPs – Tests in Lehre und Forschung: Informationen zum Testschutz und zum Urheberrecht

Beim Einsatz von Tests und Fragebogen in Lehre und Forschung sind der Testschutz und das Urheberrecht zu beachten. Diesbezüglich bestehen häufig Unsicherheiten bei Fragen der folgenden Art:

  • Sollte ein Fragebogen / Test, der in einer Qualifikationsarbeit verwendet wurde, vollständig im Anhang der Arbeit dokumentiert werden?
  • Darf man von Fragebogen und Tests, die man in der Lehre verwendet, für alle Studierenden Kopien anfertigen?
  • Bedeutet die Tatsache, dass ein Fragebogen / Test im Internet oder in einer Publikation frei zugänglich veröffentlich ist, automatisch, dass man diesen Fragebogen / Test beliebig verwenden darf?
  • Was genau bedeutet es, wenn zu einem Fragebogen / Test eine „freie Lizenz“ vorliegt?
  • Darf man einen Fragebogen/ Test abwandeln (z.B. übersetzen, Items modifizieren oder streichen, den Papier-Test „computerisieren“, in ein anderes Layout übertragen)?

Bezüglich dieser und anderer Fragen wird nicht selten von einer Praxis berichtet, die den Anforderungen des Testschutzes und des Urheberrechts nicht gerecht wird.

Das Diagnostik- und Testkuratorium hat eine Informationsschrift „Tests in Lehre und Forschung: Informationen zum Testschutz und zum Urheberrecht“ herausgegeben, die über die Themen Testschutz und Urheberrecht informiert.

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