Presseinformation: Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erweitert

– AG Familienrechtliche Gutachten überarbeitet Mindestanforderungen 

Berlin, 15. September 2019 – Mit der überarbeiteten Auflage der ‚Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht‘ wurden die Qualitätsstandards ausgebaut und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. 

„Wir haben in den vergangenen vier Jahren viele wichtige Erfahrungen gemacht. Diese haben wir jetzt umgesetzt und die Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht weiterentwickelt,“ so Prof. Dr. Anja Kannegießer, Vorstandsvorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im BDP und Mitkoordinatorin des Konsensprozesses. Konkret bedeutet das insbesondere Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht. 

Zudem wurde das Dokument um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt. Bei der Überarbeitung der Mindestanforderungen waren diesmal auch die Landesjustizministerien, der Bundesgerichtshof und sozialpädagogische Verbände in den Prozess eingebunden. Damit basiert die überarbeitete Auflage auf einem noch breiteren Konsens. 

Einige umstrittene Urteile hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. In der vergangenen Legislaturperiode haben Vertreterinnen und Vertreter aus Fachverbänden und Kammern unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die fachübergreifenden Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet. 

Im gültigen Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, den begonnenen „Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Verfahren, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbindlich“ auszubauen. Die nun veröffentlichte überarbeitete Auflage der Mindeststandards ist das erste Ergebnis eines fortlaufenden Prozesses. 

„Nächstes Thema der Arbeitsgruppe werden Gutachten bei freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631b BGB sein“, so Prof. Kannegießer weiter. Die Empfehlungen wurden von Vertreterinnen und Vertretern juristischer, psychologischer, medizinischer und sozialpädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet. 

Der Prozess wurde fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes. Die Landesjustizministerien waren eingebunden und wirkten – zum Teil – fachlich begleitend mit. 

Beteiligte Fachverbände und Kammern: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Berufsverband für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie (BVPPT); Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF); Deutscher Juristinnenbund (djb); Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue Richtervereinigung (NRV); Institut für Soziale Arbeit (ISA) und die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht. 

Die 2. Auflage der Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht ist ab sofort beim Deutschen Psychologenverlag unter www.psychologenverlag.de zu bestellen und steht hier zum Download bereit.


PDF „Mindestanforderungen…“ Downloaden

Teilen auf: