Justizministerinnen und Justizminister fordern verstärkte Präsenz des Studienangebots „Rechtspsychologie“ im Rahmen des Psychologiestudiums

Auf der 90. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich die Beteiligten unter anderem mit der Frage beschäftigt, wie der Gutachtermangel im Familien- und Strafrecht bekämpft werden soll.

Einig sind sich die Ministerinnen und Minister, dass der „Rechtspsychologie“ mehr Aufmerksamkeit im Rahmen des Psychologiestudiums gewidmet werden soll. Sie bitten daher „die Kultusministerkonferenz, auf die Stärkung des Studienschwerpunkts „Rechtspsychologie“ im Rahmen der universitären Ausbildung hinzuwirken, indem sie universitäre Bestrebungen in diese Richtung unterstützen.“

Die Sektion begrüßt ausdrücklich die Bitte der Justizministerinnen und Justizminister. Zuletzt Anfang Mai 2019 hatte der Sektionsvorstand in einer Stellungnahme zum Thema Sachverständigenqualifizierung dies als eine der sinnvollen Maßnahmen vorgeschlagen.

Die Frühjahrskonferenz fand am 5. und 6. Juni 2019 in Lübeck-Travemünde statt.

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