DAV und Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag fordern Qualitätserhalt forensischer Gutachten

In seiner Stellungnahme zur geplanten Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychtG) fordert der DeutscheAnwaltverein (DAV) eine Klarstellung, dass das zukünftige Studium der heilkundlichen Psychotherapie nicht wie aktuell vorgesehen zur Erstellung forensischer Gutachten befähigt.

In eine ähnliche Richtung geht die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. In einem Antrag fordern sie, dass gewährleistet werden muss, „dass die im Rahmen des Studiums vermittelten Kenntnisse zur Erstellung und Bearbeitung von gutachterlichen Fragestellungen noch keine Befähigung zu einer gutachterlichen Tätigkeit im Bereich des Familienrechts darstellen, sondern hierfür spezielle Weiterbildungen und Fachkenntnisse erforderlich sind.“

Damit greifen der DAV und die Grünen die Argumentation der Sektion Rechtspsychologie auf, wonach ein Psychotherapiestudium nicht ausreichend für die Erstellung von nicht-klinische Gutachten für die Rechtsprechung qualifiziert.

Zum Hintergrund: Anfang Februar 2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Ein Vorhaben, das zügig abgeschlossen werden soll. In dem Entwurf heißt es, dass das zukünftige Studium insbesondere dazu befähigen soll, „gutachterliche Fragestellungen“ zu bearbeiten.

Die Sektion Rechtspsychologie fürchtet einen Qualitätsverlust bei forensischen Gutachten und fordert die Streichung.

Positionspapier der Sektion Rechtspsychologie des BDP zum Download

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