Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass eine Begutachtung in Kindschaftssachen nicht dem Approbationsvorbehalt unterliegt. Dies sieht auch der Gesetzgeber so und hat es unter anderem in dem neuen § 163 FamFG festgeschrieben. Hintergrund: Immer wieder wird in methodenkritischen Stellungnahmen Kritik an der vermeintlich unzureichenden Qualifikation von GutachterInnen geäußert. Die sich darauf stützende Rechtsbeschwerde wurde jetzt vom BGH zurückgewiesen.
Beschluss des Bundesgerichtshofs hier ansehen.