Bundesgerichtshof erteilt Approbationsvorbehalt im Familienrecht eine klare Absage

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass eine Begutachtung in Kindschaftssachen nicht dem Approbationsvorbehalt unterliegt. Dies sieht auch der Gesetzgeber so und hat es unter anderem in dem neuen § 163 FamFG festgeschrieben. Hintergrund: Immer wieder wird in methodenkritischen Stellungnahmen Kritik an der vermeintlich unzureichenden Qualifikation von GutachterInnen geäußert. Die sich darauf stützende Rechtsbeschwerde wurde jetzt vom BGH zurückgewiesen. 

Beschluss des Bundesgerichtshofs hier ansehen.

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