Höchste Standards in der Ausbildung von rechtspsychologischen Gutachterinnen und Gutachtern

Vorstand der Sektion Rechtspsychologie im BDP fordert gemeinsam mit dem Vorstand DGPs und der Fachgruppe Rechtspsychologie in der DGPs kontinuierliche Qualitätssicherung

Berlin, 20.12.2016

Im November 2016 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit ein Eckpunktepapier zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Darin werden Vorschläge zur „gutachterlichen Fragestellung“ als Ausbildungsziel und zum Umfang „Psychologischer Begutachtung“ als Ausbildungsinhalt unterbreitet. „Die Ausführungen im Eckpunktepapier werden den unterschiedlichen Anwendungsfeldern für Gutachten in keiner Weise gerecht und bleiben weit hinter den heute etablierten Ausbildungsstandards für psychologische Gutachterinnen und Gutachter zurück,“ sagt Conny Antoni, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. „Wir sehen die Gefahr der Qualitätsminderung von psychologischen Gutachten, insbesondere von rechtspsychologischen Gutachten, sollte das BMG nicht von diesem pauschalen Ausbildungsziel abrücken In den vergangenen Monaten gab es erfolgreiche Bestrebungen, die Qualität rechtspsychologischer Gutachten zu verbessern, hohe Standards zu etablieren und gesetzlich zu verankern. „Was in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben ist: Psychologische Begutachtung ist keine therapeutische Tätigkeit. In der Begutachtung geht es nicht um Therapie von Kranken und deren Störungsbildern“ sagt Anja Kannegießer, stellvertretende Vorsitzende des Fachgremiums Rechtspsychologie. „Rechtspsychologische Gutachten beruhen auf einer Einschätzung von Sachverhalten und Prozessen im rechtlichen Kontext.“

In der Rechtspraxis ist ein breites Spektrum an Gutachten erforderlich, zum Beispiel Begutachtungen in der Kriminalprognose, der Aussagepsychologie, der Familienpsychologie oder der Verkehrspsychologie. Jedes dieser Fachgebiete erfordert besondere Kenntnisse und Erfahrungen. „Gerade rechtspsychologische Gutachten, denen vor Gericht oft eine hohe Bedeutung zukommt, erfordern eine spezifische und differenzierte rechtspsychologische Ausbildung der Gutachterinnen und Gutachter“ sagt Conny Antoni. „Die Qualitätssicherung rechtspsychologischer Gutachten und die Qualifizierung von Fachpsychologen für Rechtspsychologie muss getrennt von den Bestrebungen, das Psychotherapeutengesetz zu reformieren, gesehen werden,“ ergänzte Anja Kannegießer.

Weiterführende Links: Die Fachgruppe Rechtspsychologie in der DGPs und die Sektion Rechtspsychologie im BDP haben ein gemeinsames Positionspapier zum Eckpunktepapier des BMG verfasst. Das Positionspapier BDP/DGPs und das Eckpunktepapier des BMG können hier abgerufen werden:

→ Zum Positionspapier BDP/DGPs → Zum Eckpunktepapier BMG

Kontakt bei Rückfragen:

Dipl. Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Rechtsanwältin
Tel: 0251 4902842
E-Mail: RA.Kannegiesser@arcor.de

Prof. Dr. Conny H. Antoni
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie
Professur für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie
Universität Trier
E-Mail: antoni@uni-trier.de

Pressestelle der DGPs:
Dr. Anne Klostermann
Pressereferentin
Tel.: 030 28047718
E-Mail: pressestelle@dgps.de

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