Brief an die PlusMinus-Redaktion

PlusMinus berichtete in seiner Sendung mit dem Beitrag „Wie Gerichtsgutachter Familien zerstören“ am 04.11.2015 über Gerichtsverfahren und Gutachten im Kindschaftsrecht.

Nach wie vor müssen und können wir davon ausgehen, dass Journalistinnen und Journalisten sauber recherchieren und die erhobenen Vorwürfe in den meisten Fällen haltbar sind. Aber oftmals entsteht durch die vereinfachte, zugespitzte Darstellung ein Zerrbild, das zu Unrecht alle psychologischen Gutachter über einen Kamm schert. Die Sektion Rechtspsychologie im BDP hatte im Vorfeld dieser Sendung gegenüber den recherchierenden JournalistInnen von PlusMinus ihre Gesprächsbereitschaft bekundet. Sowohl BDP als auch DGPs (Deutsche Gesellschaft für Psychologie) verfügen über eine Datenbank von geeigneten, quailifizierten Experten, die sie gerne den Medien als Ansprechpartner vermitteln. Um diese Bereitschaft noch einmal zu untermauern bzw. um auf diese Recherchemöglichkeit noch einmal hinzuweisen, wandte sich das Fachgremium Rechtspsychologie bzw. der Vorstand der Sektion Rechtspsychologie im BDP am 06.11.2015 an die zuständige Redaktion.

Hier das Anschreiben an die Redaktion:

Sehr geehrter Herr Raue,

mit großem Interesse habe ich am 04.11.2015 den Beitrag von Christiane Cichy und Jürgen Magister „Wie Gerichtsgutachter Familien zerstören“ in der Sendung PlusMinus im ARD gesehen.

Als Vorsitzende des föderativen Fachgremiums Rechtspsychologie in der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen darf ich betonen: die beiden größten psychologischen Institutionen, der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), setzen sich mit Nachdruck für die Verbesserung von psychologischen Gutachten im Rechtswesen ein.

Daher haben wir auch eine engagierte Rolle im Konsensprozess der Berufsverbände und Kammern zur Verbesserung der Qualität von Gutachten im familiengerichtlichen Bereich übernommen. Der Prozess wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet. Hier wurden Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht entwickelt und zum 30.09.2015 veröffentlicht.

Beteiligte Verbände und Kammern im Prozess sind neben der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen die Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutscher Anwaltsverein (DAV), der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der Deutsche Juristinnenbund (djb), der Deutsche Richterbund (DRB), der Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS) sowie die Neue Richtervereinigung (NRV).

Die Veröffentlichung dieser Mindeststandards wurde Ihnen, den Redaktionen von PlusMinus (WDR, SWR, SR, NDR, MDR, BR und HR), über unsere Pressemitteilung vom 30.09.2015 zur Kenntnis gebracht. Leider sind Sie auf diese Qualitätsinitiative mit keinem Wort eingegangen.

Wir begrüßen sehr, dass Unprofessionalität und mangelnde Kompetenz von schwarzen Schafen von Ihnen angeprangert werden!

Gleichzeitig bedauern wir aber auch sehr, dass in der journalistischen Zuspitzung alle Gutachter über einen Kamm geschert werden. Durch diese zugespitzte Darstellung entsteht ein Zerrbild, das alle Gutachter in einen Topf wirft und nicht zwischen gut ausgebildeten, seriösen Gutachtern versus schlecht ausgebildeten und unseriösen Gutachtern unterscheidet.

Sie lassen Andrea Jacob als „Expertin“ zu Wort kommen. Frau Jacobs Einschätzungen sind in Fachkreisen hoch umstritten. Sie nennen sie „Rechtspsychologin“, anscheinend ohne sich näher über ihre Qualifikation und die Voraussetzungen dieser Berufsbezeichnung informiert zu haben. Über die spezifische, rechtspsychologische Weiterbildung verfügt Frau Jacob nicht. Ferner ist auch zweifelhaft, ob sie Psychotherapeutin ist; zumindest ist ihr Name in der Psychotherapeutensuche der hessischen Psychotherapeutenkammer nicht zu finden.

Die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen steht für höchste Qualität bei der Erstellung von Gerichtsgutachten. Um PsychologInnen auf die besonderen Anforderungen der Gutachtertätigkeit vorzubereiten, hat die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen die zertifizierte Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie etabliert. Die Weiterbildung vermittelt PsychologInnen eine wissenschaftlich fundierte Zusatzqualifikation für psychologische Tätigkeiten im Rechtswesen und qualifiziert insbesondere für rechtspsychologische Sachverständigentätigkeit. Entscheidender Bestandteil der Weiterbildung ist die fachlich begleitete und supervidierte einschlägige Berufserfahrung in einer mindestens dreijährigen Praxis. Gutachterfähigkeiten kann man nur erlernen, wenn man sie anwendet.

Meine Email kann an Ihrer Berichterstattung nichts mehr ändern. Aber vielleicht trägt sie dazu bei, dass Sie bei der Recherche für Ihren nächsten Bericht in diesem Themenumfeld den Blick noch weiter und sorgfältiger fassen.

Gerne bieten wir Ihnen für zukünftige Fälle an, sich geeignete Expertinnen und Experten über die Pressestellen des BDPs, Frau Tschischka (a.tschischka@bdp-verband.de), und der DGPs, Frau Dr. Klostermann (klostermann@dgps.de), vermitteln zu lassen. Hier verfügen wir über eine breit angelegte Expertendatenbank mit qualifizierten, unabhängigen Ansprechpersonen. Wir würden uns freuen, Ihnen im Hinblick auf eine seriöse und differenzierte Berichterstattung und Kommentierung behilflich sein zu können.

Beste Grüße
Anja Kannegießer

Vorsitzende des Fachgremiums Rechtspsychologie BDP/DGPs
Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im BDP

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