Bericht über den 5. Tag der Rechtspsychologie

Der 5. Tag der Rechtspsychologie – eine Erfolgsgeschichte setzt sich fort

In diesem Jahr fand nun der 5. Tag der Rechtspsychologie am 15. November 2014 in Berlin statt.

250 TeilnehmerInnen diskutierten engagiert mit Referenten aus dem Bereich der Psychologie, Medizin und Rechtswissenschaft zum Thema „Rechtspsychologie – Herausforderung in der Vielfalt“.

Neben aktuellen Aspekten zur Kriminalprognose und Aussagepsychologie bildeten Qualitätsstandards für Gutachten und Gutachter im familienpsychologischen Bereich einen Schwerpunkt des fachlichen Diskurses. Die Beiträge der Referenten werden in einem Tagungsband veröffentlicht.

Für detailliertere Informationen veröffentlichen wir hier die Abstracts der Vortragenden. Sie können sich die Abstracts auch als → PDF hier herunterladen:


Prof. Dr. Martin Rettenberger, Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven psychologisch fundierter Kriminalprognosen

Abstract:
Bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts mussten forensische Prognoseforscher und
-praktiker wiederholt zur Kenntnis nehmen, dass die Qualität ihrer Vorhersagen meist nahezu dem Zufallsniveau entsprach. Vor allem aufgrund der empirischen Entwicklung aktuarischer (statistisch-nomothetischer) Prognoseinstrumente wurden in den darauffolgenden Jahren deutliche Fortschritte in der kriminalprognostischen Vorhersageleistung erzielt. Neben den aktuarischen Instrumenten wurde eine Reihe von klinisch-strukturierten Verfahren und Modellen entwickelt, die im Vergleich zu unstrukturiert-intuitivem Vorgehen ebenfalls eine deutlich bessere Prognoseleistung erzielen. Trotz einer über mehrere Jahrzehnte zurückreichenden Forschungstradition halten sich bis heute zum Teil irrational anmutende Vorbehalte gegenüber manchen psychologisch fundierten Methoden der Kriminalprognose, deren kritische Diskussion nach einer kurzen allgemeinen Vorstellung der einzelnen Methodengruppen Gegenstand des vorliegenden Vortrags sein wird. Darüber hinaus werden aktuelle Ergebnisse der rechtspsychologisch fundierten Kriminalprognoseforschung vorgestellt und die sich daraus ergebenden berufspolitischen Perspektiven diskutiert.


Prof. Dr. med. Pedro Faustmann, Ruhr-Universität Bochum

Funktionelle Neuroanatomie posttraumatischer Störungen

Abstract:
Unter funktionellen Aspekten werden mit Focus auf die Symptome posttraumatischer Störungen die neuronalen aufsteigenden aktivierenden Systeme des Hirnstamms und des Thalamus in ihrer Anbindung an das limbische System mit Amygdala, Hippocampus und frontalem Cingulum sowie präfrontalem Cortex vorgestellt.
Vergleichende histologische postmortem Untersuchungen der von Economo Neurone des frontalen Cingulums bei Psychose Kranken werden als Beispiel zur Hypothesengenerierung histologischer Untersuchungen bei posttraumatischen Störungen vorgestellt.
Experimentelle Zellkulturuntersuchungen an glialen Zellen und die Veränderungen ihrer Membraneigenschaften nach Applikation des auch bei posttraumatischen Störungen eingesetzten Antidepressivums Venlafaxin sollen den Focus auf die funktionelle Neuroanatomie der Glia als größte Zellpopulation des Zentralen Nervensystems richten und zur Hypothesengenerierung weiterer Untersuchungen in vivo dienen.


Dr. Karin & Prof. Dr. Klaus Grossmann, Universität Regensburg

Verunsicherungen von Bindungen durch elterlichen Zwist

Abstract:
Bindung im engeren Sinn ist ein biologisches Programm. Jedes neugeborene Kind ist auf besondere und zuverlässige, starke und weise Personen angewiesen. Ohne sie überlebt es nicht. Die empfangene Fürsorge führt zur Bindung an diese Person. Die psychische Entwicklung ist – über die körperliche Nähe hinaus – vor allem kommunikativer Natur. Die Entwicklung psychischer Sicherheit hängt davon ab, dass das kindliche Ausdrucksverhalten individuell, zuverlässig und feinfühlig beantwortet wird. Wenn kindliche Signale ignoriert werden, dann führt das oft zu Unterdrückung kindlichen Ausdrucks. Wenn Antworten – vom Kinde her gesehen – unvorhersehbar sind, dann entwickelt das Kind oft Überängstlichkeit und Ärger. Misslingende Kommunikation führt oft zu Desorganisation und Orientierungslosigkeit. Physiologischer Distress – jedwede emotionale Verunsicherung des Kindes – kann nur durch Orientierung auf die Hilfe einer Bindungsperson bewältigt werden („Hafen der Sicherheit“). Beständigkeit der Beziehung ist ein Kernelement von Sicherheit.
Bindung im weiteren Sinn beinhaltet den Entwicklungspfad bis zur Reife, also der selbstbestimmten Autonomie des Kindes im Jugendalter. Seine Qualität hängt von der sprachlich-kulturellen Unterstützung, Anregung, und Förderung ab, zunächst durch Bindungspersonen („Sichere Basis“) und immer mehr durch ihre Helfer („Soziale Netze“) und durch Institutionen (Schule, Sport, Kunst, Musik). Elterlicher Zwist, der Scheidungen oft vorausgeht und begleitet, und darüber hinaus oft zum sozialen Rückzug der Familie führt, beeinträchtigt alle entlastenden emotionalen und die sozial-kulturellen Kommunikationen. Aus der Sicht des Kindes bedeuten Aggressionen zwischen den Eltern einen möglichen Verlust einer der Bindungspersonen und damit ihres Schutzes und ihrer Unterstützung. Dies führt nachweislich zu starkem Anstieg von physiologischem Distress, beeinträchtigt schulische und kulturelle Leistungen und verunsichert die Wertschätzung von Bindungen. Die Entwicklungschancen des Kindes bei Sorgerechtsentscheidungen müssen beide Bindungsaspekte aus kindlicher Sicht berücksichtigen: den engeren, also zuverlässige Vorhersagbarkeit, wer für es feinfühlig sorgt, und den weiteren, wer es, ebenso feinfühlig, zuverlässig unterstützt. Davon hängen das Selbstwertgefühl und die autonome, psychisch sichere Selbstbestimmung ohne psychische Beeinträchtigungen im Erwachsenenalter ab.


Rechtsanwältin Marita Korn-Bergmann & Dipl. Psych. Andreas Purschke, Aschaffenburg

Das lösungsorientierte Gutachten – Hilfe oder Irrweg? Interdisziplinäre Überlegungen

Abstract:
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen nehmen die Referenten eine zunehmende Unzufriedenheit der verschiedenen Beteiligten bei der Erstattung von Gutachten in Kindschaftsverfahren wahr. Die Betroffenen fühlen sich häufig in einem, für sie intransparenten Verfahren häufig hilflos, ausgeliefert. Das Vertrauen in die Regelungskompetenz von Justiz schwindet. Anwaltliche Vertreter erleben Verfahrensabläufe als teilweise willkürlich und wehren sich gegen den Verlust recht-staatlicher Regeln. Unklare Handlungs- und Entscheidungsräume verunsichern viele Gutachter.
Im interdisziplinären Austausch haben sich die Referenten mit diesen Erfahrungen und möglichen Ursachen auseinandergesetzt. Sie haben die familienrechtliche Begutachtung und hier insbesondere das „lösungsorientierte Gutachten“ auf den Prüfstand gestellt, Reformansätze und -Ziele mit dem Status quo verglichen.

Sie kommen zum Ergebnis, dass – gerade in Kindschaftsverfahren – den Zielen, konsensuale Lösungsmodelle jederzeit zu fördern und zu unterstützen, eine wichtige Bedeutung zukommt. Die Vermischung zweier, völlig verschiedener Konfliktregelungssysteme mit jeweils unverzichtbaren und teilweise nicht kompatiblen Vorgaben führt notgedrungen in ein Dilemma, das an dem fast unlösbaren Problem der Doppelrolle des Sachverständigen besonders sichtbar wird. Er stößt dabei jeweils an die Grenzen der beiden zugrunde liegenden Systeme.
Um einen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, gleichzeitig den, für eine Gesellschaft hohen Wert eines rechtstaatlichen Verfahrens zu gewährleisten und die Chancen einer nachhaltigen gemeinsamen Konfliktlösung zu ermöglichen, haben die Referenten einen eigenen Weg für die Praxis im Gerichtsalltag entwickelt, den sie gerne zur Diskussion stellen.
Dieser beruht auf den grundsätzlichen Annahmen, dass die jeweiligen Konfliktregelungssysteme (Recht einerseits – konsensuale Systeme andererseits) sich gleichwertig gegenüberstehen, grundsätzlich jeder Betroffene das Recht hat, sich für eines dieser Systeme zu entscheiden, jedes System für eine gute Regelung die Einhaltung seiner systemimmanenten Regeln benötigt, in einem Gerichtsverfahren daher von allen Beteiligten die rechtstaatlichen Regeln einzuhalten sind.


Dr. Joseph Salzgeber, GWG München

Familienrechtspsychologische Sachverständige in der Kritik – berechtigt oder nicht?

Abstract:
Bei dem Vortrag handelt es sich nicht um die Vorstellung einer wissenschaftlichen Untersuchung, sondern um einen Erfahrungsbericht. In dem Beitrag wird darauf eingegangen, welche Kritik aus welchen Quellen gegenüber der Sachverständigentätigkeit oder dem Gutachten vorgebracht wird, worin sie berechtigt ist, in welchen Bereichen sie fehl geht. Weiter werden einige Kriterien der Beurteilung von Gutachten und deren tatsächlichen Relevanz im familiengerichtlichen Verfahren angesprochen und welche Aspekte bei der Begutachtung aus Sicht des Vortragenden mehr Beachtung der Fachöffentlichkeit bedürften. Es werden Hinweise gegeben, wie die Qualität des sachverständigen Vorgehens und des Gutachtens aus der Sicht des Vortragenden verbessert werden könnte.


Prof. Dr. Susanna Niehaus, Hochschule Luzern

Opferzeuginnen und Opferzeugen mit Intelligenzminderung – eine besondere Herausforderung für die Aussagepsychologie?

Abstract:
Menschen mit einer Intelligenzminderung haben aufgrund spezifischer Sozialisationsbedingungen und Beeinträchtigungen ein höheres Risiko als Menschen ohne Beeinträchtigung, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Entsprechend bilden sie einen nicht unwesentlichen Anteil zu begutachtender Opferzeuginnen und Opferzeugen. Im Rahmen eines Strafverfahrens sehen sich diese mit einem Strafrechtssystems konfrontiert, dessen Komplexität schon für Menschen ohne intellektuelle Beeinträchtigung eine Herausforderung sein kann. Es liegt wesentlich bei Vertreterinnen und Vertretern der forensischen Praxis, die Besonderheiten dieser Personengruppe zu berücksichtigen, damit deren Beeinträchtigungen im Verfahren nicht zu einer Benachteiligung führen. Es wird referiert, welche Besonderheiten es im Rahmen der aussagepsychologischen Begutachtung von Opferzeuginnen und -zeugen mit einer Intelligenzminderung zu berücksichtigen gilt. Dabei wird ausgehend von den Ergebnissen einer empirischen Untersuchung die Frage aufgeworfen, wie gut aussagepsychologische Sachverständige derzeit darauf vorbereitet sind.


Prof. Dr. Michael Reutemann, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

Der Einfluss von „Stress“ in einer Befragungssituation auf die Erinnerungsleistung und Suggestibilität von Kindern

Abstract:
Die Auswirkungen von Belastungen auf die Gedächtnisleistung von Auskunftspersonen sind für die aussagepsychologische Praxis von besonderer Bedeutung. Entsprechend zahlreich sind Forschungsarbeiten, die zum Gegenstand haben, wie belastende oder gar traumatische Ereignisse enkodiert, abgespeichert oder aus dem Gedächtnis abgerufen werden können. Untersuchungen von Trauma-Opfern, quasi-experimentelle und korrelative Studien führen dabei zu durchaus kontroversen Ergebnissen. Vergleichsweise weniger beachtet wurden bislang negative Effekte von Stress, der während einer Befragung entsteht, obwohl beispielsweise die Empfänglichkeit gegenüber suggestiven Fragen oder interpersonalen Druck als Coping-Mechanismus im Umgang mit Belastungen definiert werden kann (vgl. u.a. Gudjonsson & Clark, 1986).
Im Rahmen der hier vorgestellten Untersuchungen wurde daher überprüft, wie sich die Anwesenheit von Zuschauern (Studie 1), das Erzeugen von Leistungsdruck (Studie 2) sowie die Herstellung von Rapport/Vertrautheit (Studie 3) auf das Belastungserleben, die Reproduktionsleistung und interrogative Suggestibilität von N = 183 Grundschulkindern auswirken. Als abhängige Maße wurden Selbst- und Fremdbeurteilungsinstrumente sowie eine modifizierte Version der Gudjonsson Suggestibility Scales (GSS) eingesetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass die experimentellen Manipulationen die Suggestibilität der befragten Kinder erhöhten, die unbeeinflusste Gedächtnisleistung jedoch nicht bedeutsam beeinträchtigten. Entgegen der Erwartung wurden diese Zusammenhänge jedoch nur teilweise durch die eingesetzten Stress-Maße vermittelt. Ein neu entwickeltes Instrument zur verhaltensgestützten Einschätzung des Belastungserlebens von Kindern erbrachte schwer interpretierbare Ergebnisse. Die Befunde unterstreichen somit einerseits die Notwendigkeit, Belastungen bei der Befragung von (kindlichen) Zeugen möglichst zu reduzieren, andererseits jedoch die Schwierigkeit, valide Indikatoren für das Belastungserleben zu entwickeln.


Prof. Dr. Renate Volbert, Charité-Universitätsmedizin Berlin

Wenn Erinnerung vorgetäuscht wird – Differenzierung von wahren und erfundenen Zeugenaussagen zwischen memory und deception detection

Abstract:
In dem Vortrag werden psychologische Prozesse, die zu einer Unterscheidung zwischen wahren und erfundenen Aussagen beitragen, expliziert. Auf der Basis dieser theoretischen Überlegungen wird eine Modifikation des inhaltlichen Merkmalkatalogs von Steller und Köhnken vorgeschlagen, die auch eine Gewichtung von inhaltlichen Merkmalen erlaubt. Es werden empirische Befunde referiert, die dieses gewichtete Modell unterstützen.

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