Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht in dritter, überarbeiteter Auflage

Mit der dritten, überarbeiteten Auflage der ‚Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht‘ hat die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten die Qualitätsstandards an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und ihre Empfehlungen vor allem im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen erweitert. 

Familiengerichte, Beteiligte und Sachverständige sind zunehmend Adressaten von Fragen und Anliegen zum Datenschutz, auch bei der kritischen Würdigung von Gutachten und Begutachtungsprozessen. Dabei herrscht in der Praxis oftmals große Unsicherheit angesichts des komplexen Schnittstellenthemas.

Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher in interdisziplinären Diskussionen mit Datenschutzexperten ergänzend Hinweise zum Datenschutz für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erarbeitet.

Wie bei den Vorauflagen unterstützte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Vertreterinnen und Vertreter aus Fachverbänden, Kammern und Fachinstituten bei der Entwicklung fachlich. Eingebunden waren neben dem Bundesgerichtshof auch die Landesjustizministerien.

Die Überlegungen der Arbeitsgruppe sollen die Mindestanforderungen ergänzen und vervollständigen sowie allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung bieten. 

Nach vorne schauend zeichnen sich weitere Themenfelder für die Arbeitsgruppe ab. Insbesondere der Einsatz ‚Künstlicher Intelligenz‘ durch Sachverständige, aber auch durch die Verfahrensbeteiligten und die möglichen Auswirkungen werden in diesem Zusammenhang besonders zu untersuchen sein. 

Die gesamte 3. Auflage können Sie hier einsehen: https://www.rechtspsychologie-bdp.de/wp-content/uploads/9783942761925.pdf

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:

Prof. Dr. jur. Anja Kannegießer (a.kannegiesser@kompetenz-rpm.de)