Elektronische Kommunikation mit Gerichten

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Der elektronische Zugang zu juristischen Einrichtungen und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten schreitet bundesweit voran. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden.

Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen. 

Weitere Informationen dazu bekommen Sie hier:

2024-03-26 Elektronische Kommunikation mit Gerichten (Update)

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