Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Der elektronische Zugang zu juristischen Einrichtungen und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten schreitet bundesweit voran. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden.
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen.
Weitere Informationen dazu bekommen Sie hier:
2024-03-26 Elektronische Kommunikation mit Gerichten (Update)