Parlamentarischer Abend – Dezember 2015

Mehr Qualität bei familienrechtspsychologischen Gutachten: Parlamentarischer Abend bringt Wissenschaft, Politik und Praxis zusammen

Berlin – Am Mittwoch, dem 2. Dezember 2015, fand auf Einladung der Sektion Rechtspsychologie im BDP und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie ein Parlamentarischer Abend zum Thema „Qualitätsstandards von familienrechtspsychologischen Gutachten“ statt. Zahlreiche Mitglieder des Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien und aus Wissenschaft und Praxis waren der Einladung gefolgt und diskutierten die nun vorliegenden Mindeststandards sowie weitergehende gesetzgeberische Aktivitäten.

Referenten BMJV
Auf dem Foto zu sehen (v.l.n.r.): Dr. Stefanie Hubig (Staatssekretärin Bundesjustitzministerium), Dr. Axel Bötticher (Bundesrichter a.D.), Prof. Andrea Abele-Brehm (Präsidentin DGPs), Dr. Anja Kannegießer (Vorsitzende Rechtspsychologie BDP), MdB Dr. Sabine Sütterlin-Waak (CDU/CSU), Prof. Gabriele Britz (Bundesverfassungsrichterin), MdB Dr. Johannes Fechner (SPD), Prof. Max Steller (Charite).

In den vergangenen Jahren hatten umstrittene Urteile und Studien die Diskussion um die Qualität familienrechtspsychologischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. Im Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ zu wollen.

Mit den eingeladenen Keynotes von Frau Prof. Gabriele Britz, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Herrn Prof. Max Steller, Professor für Forensische Psychologie a.D. und Herr Dr. Axel Bötticher, Richter am Bundesgerichtshof a.D. wurde die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln erläutert.

Frau Dr. Sabine-Sütterlin-Waack, Berichterstatterin für Familienrecht der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Herr Dr. Johannes Fechner, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Frau Dr. Stefanie Hubig, Staatssekretärin im Bundesministerium, begrüßten in ihren einführenden Worten die neuen Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht.

Der am 16. September 2015 vom BMJV vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG ist inzwischen Gesetzentwurf und befindet sich im Parlamentarischen Verfahren.

Anja Kannegießer, die den Konsensprozess federführend koordiniert hat, zieht ein sehr positives Resümee: „Heute Abend hat sich wieder gezeigt, wie wichtig der interdisziplinäre Austausch ist. Denn als psychologische Gerichtsgutachter arbeiten wir an der Nahtstelle zum Recht und brauchen das Wissen über Anforderungen und Inhalte anderer Fachgebiete. Besonders freut uns, dass auch die positive Bedeutung und Wirkung von Gutachten im Rechtswesen herausgestellt wurde. Denn sie helfen, gute Lösungen für Familien und vor allem für das Kind zu finden.“

„Der Abend war ein voller Erfolg“, resümiert Andrea Abele-Brehm, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. „Wir haben die verschiedenen Perspektiven auf die Qualitätsdebatte zusammenbringen können. Besonders freut uns, dass bei allen Rednern Einigkeit darin herrschte, dass für eine Qualitätssicherung auf mehreren Seiten angesetzt werden muss: auf der Sachverständigenseite muss für eine ausreichende Qualifizierung und nachgewiesene Neutralität der Gutachter gesorgt werden. Gleichzeitig muss auf richterlicher und anwaltlicher Seite aber auch eine Qualifizierung stattfinden, damit diese geeignete Gutachter auswählen und deren Gutachten richtig bewerten und für den richterlichen Entscheidungsprozess einordnen können.“

→ Impressionen des Abends

Fachliche Ansprechpartnerin bei Rückfragen:
Dr. jur. Dipl.-Psych. Anja Kannegießer
Rechtsanwältin & Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
akannegiesser@bdp-rechtspsychologie.de
Tel. 0251 4902842

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