Stellungnahme zu der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3309/13 vom 28.11.2013 nach § 27a BVerfGG

Die Sektion Rechtspsychologie nimmt als sachverständige Dritte Stellung zur Frage des Rechts auf Klärung der Abstammung in einem Verfahren am Bundesverfassungsgericht. Darin unterstreicht der Vorstand, dass das Wissen für den Menschen um den Beginn und damit den Ausgangspunkt seiner Existenz zur Entwicklung von Identität und Selbstbewusstsein besonders bedeutsam ist.

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