Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Vorstandsmitglied Mareike Hoese hat bei der Anhörung des Rechtsausschuss des Bundestages (am 28.11.2012) zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern die Sektion Rechtspsychologie im BDP vertreten. Frau Hoese brachte vor dem Rechtsausschuss die rechtspsychologischen Belange in die Diskussion ein. Nach Auffassung der Sektion ist das „Antragsmodell“ zur gemeinsamen Elterlichen Sorge einer automatischen Zuordnung vorzuziehen.

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