So war der 6. Tag der Rechtspsychologie

Rechtspsychologie im Aufbruch – 6. Tag der Rechtspsychologie

Berlin – Die Sektion Rechtspsychologie veranstaltete am 30.09.2016 zum sechsten Mal den Tag der Rechtspsychologie, an dem mehr als 200 Rechtspsychologen und Juristen teilnahmen.

Die Vorsitzende Dr. Anja Kannegießer begrüßte die Teilnehmenden zum 6. Tag der Rechtspsychologie, der sich im Jahr 2016 mit dem Thema „Rechtspsychologie im Aufbruch“ beschäftigten sollte.

Ministerialdirektorin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Marie Graf-Schlicker lobte die gemeinsame, interdisziplinäre Arbeit an den Mindeststandards zur Gutachtenerstellung im Familienrecht, wodurch eine Richtschnur und eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage für Gerichte entstanden sei. Graf-Schlicker bestärkte die Verbände in den bereits ergriffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Sachverständigen.

Diplom-Psychologe Uwe Dönisch-Seidel, Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug in NRW, thematisierte die gesetzliche Novellierung des Maßregelrechts im August 2016, deren zentraler Aspekt die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung sei. Höchstrichterliche Beschlüsse würden vielfach die Unterbringung zur Reduzierung der Verweildauer trotz einschlägiger Rückfallgefahr beenden, wodurch Entlassungsvorbereitung und Übergangsmanagement fehlen würden. Die Gesetzesnovellierung biete jedoch Stärkungspotenzial für die Rechtspsychologen, da der Bedarf an qualifizierten Gutachtern aufgrund der gesetzlich geforderten Begutachtungs-frequenz im Maßregel- und Strafvollzug nicht mehr gedeckt sei.

Mit einem Vortrag zu differentiellen Aspekten bei der Untersuchung zwischen Wahrheit und Lüge schloss sich die forensisch-psychologische Sachverständige Prof. Dr. Renate Volbert an. Prof. Dr. Volbert stellte aktuelle Überlegungen zu dem Einfluss von Persönlichkeitsmerkmalen auf die für die Glaubhaftigkeitsbegutachtung relevanten Leistungen Erinnern, Berichten, Erfinden und Täuschen vor und resümierte, dass einige differentielle Aspekte zu bestehen scheinen, die dazu zu führen, dass unwahre Angaben von machen Personen leichter zu identifizieren seien als von anderen und dass manchen Personen unabhängig vom Wahrheitsstatus der Aussage mehr geglaubt werde als anderen.

Nach einer Kaffeepause referierte Prof. Dr. Günter Köhnken zum Thema „Aussagepsycholo-gische Begutachtung bei angeblich traumatisierten Aussagepersonen“. Besondere Beachtung schenkte er den unterschiedlichen Rollenverständnis von Gutachtern und Therapeuten. Im Umgang mit den Herausforderungen der Aussagepsychologie sei es besonders wichtig, nicht dem Versuch zu unterliegen, defizitäre Aussagen durch mögliche Erklärungen für entsprechende Defizite „retten“ zu wollen. Ein Mangel in der Aussage, auch wenn er erklärbar sei, bleibe ein Mangel.

Anschließend hielt Rechtsanwalt Dr. h.c. Rüdiger Deckers einen strafrechtlichen Vortrag zur „Aussagekonstanz aus juristischer und aussagepsychologischer Sicht“. Neben der Konsistenz/Plausibilität der Handlungsschilderung und der Detailliertheit der Aussage sei die Konstanz ein wichtiges klassisches, juristisches Bewertungskriterium bei Zeugenaussagen. Jedoch unterläge jede Zeugenaussage potentiellen Fehlerquellen, die die Aussagekonstanz negativ beeinflussen könnten. Erfahrung alleine schütze Richter nicht vor Fehlentscheidungen bei widersprüchlichen Aussagen, weshalb Dr. Deckers für das Hinzuziehen rechtspsycholo-gischer Sachverständiger plädierte.

Nach einer Mittagspause referierte Prof. Dr. Friederike Wapler über die „richterliche Würdigung von Sachverständigengutachten“. Seit 2014 habe das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Gerichten und Sachverständigen in einigen familiengerichtlichen Verfahren überprüft und sei dabei in neun Fällen zum Ergebnis gekommen, dass das professionelle Handeln beider Berufsgruppen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Die größte Fehlerquelle bestehe oftmals in der fehlenden Einschätzung, ob aus der aktuellen Situation tatsächlich absehbar konkrete, negative Folgen für das Kind zu erwarten seien. Ein weiteres Problem sei eine mögliche Voreingenommenheit der Gutachter im Hinblick auf Erziehungs- oder Familienideale.

Den letzten Vortrag des Tages hielt Entwicklungspsychologe Prof. Dr. Peter Zimmermann zum familienrechtlich relevanten Thema „Bindung und Umgangskontakte“. Prof. Dr. Zimmermann erläuterte, dass die Abwesenheit von Elternkonflikten wichtiger für die Entwicklung einer sicheren Bindung sei als die in der Betreuungsregelung festgelegte Anzahl von Über-nachtungen. Bei Empfehlungen für die Betreuungsregelung sei darauf zu achten, dass diese nicht dem Gerechtigkeitsempfinden der Eltern dienten. Auch sollten sie organisatorisch weder für Eltern noch für Kinder emotional belastend sein.

Moderiert vom Vorsitzenden Richter am Kammergericht Prof. Dr. Rüdiger Ernst, diskutierten abschließend mit Christiane Abel, Dr. Katharina Behrend, Dr. Bettina Bergau, Dr. Jörg Fichtner und Ingeborg Rakete-Dombek sowohl juristische als auch psychologische Vertreter über lösungsorientierte Begutachtung. Während laut einigen Stimmen der lösungsorientierte Ansatz für ein unklares Rollenverständnis und Befangenheit der Gutachter sorgen könne, bewerteten Andere diese Herangehensweise als psychologisch sinnvoll, um deeskalierend und befriedend auf Elternkonflikte einzuwirken. Einigkeit herrschte am Ende der Diskussion über die Notwendigkeit von Transparenz und Kommunikation zwischen den Professionen.

– Dr. Kannegießer bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten für den offenen Austausch sowie für einen insgesamt informativen und gelungenen Tag und lud zum Wiedersehen im Jahr 2018 ein.

(Bericht von Kathrin Kaulen)

Teilen auf: