Parlamentarischer Abend – November 2016

Parlamentarischer Abend zu „Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten“

Über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis folgten am Mittwoch, den 2. November 2016, der Einladung von Dr. Anja Kannegießer, Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im BDP, Prof. Dr. Conny Antoni, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V (DGPs), und Silvia Groppler, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein, zum Parlamentarischen Abend „Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten“ im Landtag Nordrhein-Westfalens in Düsseldorf.

Zu den Gästen gehörten neben Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, und Barbara Steffens, Gesundheitsministerin in NRW, die Vorsitzenden des Justiz- und Gesundheitsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag, Dr. Ingo Wolf und Günter Garbrecht, sowie weitere Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen. Aus der Praxis vertreten waren Präsidenten und Direktoren von verschiedenen Amts-, Land und Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften.

Referenten BMJV

Auf dem Foto zu sehen (v.l.n.r.): Conny Antoni, DGPs; Silvia Groppler, DAV; Ilka Muth, OLG Hamm; Ingo Wolf, MdL und Vorsitzender des Rechtsausschusses NRW; Anja Kannegießer, BDP; Minister Thomas Kutschaty, JM NRW und MdL; RiOLG Klaus Böhm, OLG Karlsruhe; RA Rüdiger Deckers, DAV.

„Das hohe Interesse und die rege Beteiligung zeigt einmal mehr die enorme Bedeutung dieses Themas“, so Dr. Anja Kannegießer, eine der Gastgeberinnen dieses Abends. „Abende wie dieser fördern den so wichtigen interdisziplinären Austausch, um weitere Ansätze zur Qualitätssicherung zu finden.“

Auch Prof. Dr. Conny Antoni, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, zieht eine positive Bilanz zum Abend. „Es ist in den vergangenen Jahren viel passiert, um die Gutachten und Gutachterqualität zu verbessern. Bereits seit 1995 leistet die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen mit ihrer zertifizierten Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie ihren Beitrag.“

„Gerade im familiengerichtlichen Bereich sind Gutachten für Anwälte enorm wichtig“, ergänzte Silvia Groppler, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein in ihrem Grußwort. „Dort geht es in den meisten Fällen sehr emotional zu. Umso wichtiger ist, dass die Sachverständigen handwerklich einwandfreie Gutachten erstellen, die keinen Zweifel über die Neutralität lassen.“

In ihren Grußworten zum Abend sprachen Dr. Ingo Wolf, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags, Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes NRW, sowie die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens über die herausragende Bedeutung von qualitativ hochwertigen Gutachten in Strafverfahren, familiengerichtlichen Verfahren und im Vollzug. Minister Kutschaty begrüßte zudem die neue Initiative eines interdisziplinären Kompetenzzentrums für Gutachten. „Hier wird Fachkompetenz aus Recht, Psychologie und Medizin bundesweit unter einem Dach gebündelt“, erläuterte Anja Kannegießer. „Das Kompetenzzentrum soll sich zum zentralen Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Gutachten im Rechtswesen entwickeln.“

Wie groß der Bedarf dazu ist, betonte Dr. Ilka Muth, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, in ihrem Impulsvortrag. Richtern fehle es oftmals an Hintergrundwissen zur konkreten Qualifikation und zur Vorgehensweise der Sachverständigen. Auch seien die unterschiedlichen Sachverständigenlisten an den Gerichten noch nicht so bekannt, wie dies wünschenswert wäre.

Dr. h.c. Rüdiger Deckers erläuterte, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Qualität von Gutachten und Gutachtern im Strafprozessen zu gewährleisten. Wie im familiengerichtlichen Bereich geschehen, müsse auch hier die Fachwissenschaft selbst daran arbeiten, Mindeststandards für Gutachten zu definieren und grundsätzliche Methoden und Systeme für ein qualifiziertes Gutachten zu entwickeln.

Richter am OLG Klaus Michael Böhm berichtete, dass derzeit geplant sei, die vor zehn Jahren entwickelten Mindestanforderungen für Prognosegutachten fortzuschreiben. Im Jahre 2006 hatte eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Mindestanforderungen für Prognosegutachten entwickelt. Frühere Mitglieder der Expertenkommission sowie neu hinzugetretene, renommierte Experten aus verschiedenen Fachrichtungen, kämen nun Mitte Dezember zu einem ersten Treffen zusammen, um weitere Schritte zu beraten.

Einigkeit bestand bei allen Beteiligten, dass zwar schon einiges getan wurde, um die Qualität von Gutachten zu gewährleisten, dies perspektivisch aber nicht ausreicht. Gut ausgebildete Gutachter und qualitativ hochwertige Gutachten sind das eine. Ebenso wichtig ist aber auch, dass Richter, Anwälte und Staatsanwälte in die Lage versetzt werden, für die jeweilige Fragestellung geeignete Gutachter auszuwählen sowie mit den Gutachten umzugehen, sie zu hinterfragen und zu bewerten. Richterfortbildungen, wie in Nordrhein-Westfalen verpflichtend, sind eine Maßnahme, um die Richter besser auf diese Aufgabe vorzubereiten. Am Ende sind die Richter diejenigen, die entscheiden – eine Aussage, die an diesem Abend mehrfach betont wurde.

Statements

Ri`inOLG Dr. Ilka Muth: Gutachten und die darauf fußenden familiengerichtlichen Entscheidungen sind seit Jahren in der Kritik. Im Herbst 2015 hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen“ herausgegeben. Der Gesetzgeber hat kürzlich erstmals Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Sachverständigen normiert. Familiengerichtliche Verfahren weisen jedoch in der Praxis Schwachstellen auf, die durch diese Maßnahmen allein nicht behoben werden können. So fehlt den Richtern oftmals das Hintergrundwissen um die konkrete Qualifikation und die Vorgehensweise der Sachverständigen. Die zahlreichen Sachverständigenlisten der unterschiedlichen Verbände sind an den Gerichten noch nicht so verbreitet, wie dies wünschenswert wäre. Schließlich werden Beweisbeschlüsse manchmal nicht ausreichend präzise formuliert, so dass die erforderlichen Voraussetzungen für einen Eingriff in das Elternrecht auf der Basis der eingeholten Gutachten nicht festgestellt werden können. Vor diesem Hintergrund versucht ein am OLG Hamm angesiedelter „Arbeitskreis Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen“ praktische Verbesserungsmöglichkeiten für die Verfahrensgestaltung sowie Ideen für Fortbildungsangebote für Familienrichter zu entwickeln.

Dr. h. c. Rüdiger Deckers: Am Beispiel der Aussagepsychologie, die für die forensische Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Aussagen seit vielen Jahren in den Strafprozess integriert ist, lassen sich die fördernden Bedingungen für die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle von Sachverständigengutachten gut beschreiben:

  1. Die Fachwissenschaft muss zunächst selbst daran arbeiten, Mindeststandards zu definieren und grundsätzliche Methoden und Systeme für ein qualifiziertes Gutachten zu entwickeln.
  2. In der forensischen Umsetzung bedarf es der Beantwortung der Beweisfrage: Beruht die Aussage der Auskunftsperson auf einem Erlebnisfundament? Durch den Gutachtenauftrag darf die Entscheidung nicht an den Sachverständigen delegiert werden.
  3. Vielmehr ist der Entscheidungsträger (Richter) verpflichtet, sich soweit in das wissenschaftliche Fachgebiet einzuarbeiten, dass es möglich ist, ihm mithilfe des Gutachtens die erforderliche eigene Sachkunde zu vermitteln.
  4. (Nur) auf diese Weise entsteht der interdisziplinäre Dialog, der die Basis für die Weiterentwicklung der Erkenntnisse auf beiden Seiten bildet.
  5. Die Aussagepsychologie hat sich dieser Binnen- und Außenkontrolle stets gestellt, insbesondere hat sie mit der Entscheidung des BGH St 45, 164 (1999) eine Grundlage für die Überprüfung von Gutachten zugleich geliefert (Gutachten von Fiedler und Steller) als auch präsentiert bekommen.
  6. Gängiges Mittel der Gutachtenkontrolle im konkreten Einzelfall sind sog. „methodenkritische Stellungnahmen“.
  7. Ferner zeichnet aussagepsychologische Gutachter aus, dass sie bereit sind, von allen Seiten des Strafverfahrens (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung) Gutachtenaufträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

RiOLG Klaus Michael Böhm: Im Jahre 2006 hat eine aus Richtern, Staatsanwälten, forensischen Psychiatern und Rechtspsychologen, Sexualmedizinern und weiteren Juristen bestehende interdisziplinäre Arbeitsgruppe am Bundesgerichtshof allgemeine Richtlinien für die Mindestanforderungen für Prognosegutachten entwickelt. Diese haben zwischenzeitlich als Leitlinien Eingang in die fachpsychiatrische, rechtspsychologische und juristische Praxis gefunden und einer jüngsten Studie der Universität Freiburg zufolge erheblich zur Verbesserung der Qualität forensischer Begutachtungen beigetragen. Seither hat es in der Prognoseforschung zahlreiche neue Entwicklungen und Erkenntnisse gegeben. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich aufgrund spektakulärer Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts für die Anordnung, die Behandlung, für die Lockerungen und die Entlassung aus dem Strafvollzug und dem Maßregelvollzug verändert. Völlig neu sind der Umgang mit der „psychischen Störung“ und die Behandlungsprognose nach § 119a StVollzG bei nachmaligen Sicherungsverwahrten. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist es zudem ein wichtiges Anliegen, die in diesem Bereich tätigen Richter und Staatsanwälte stärker als bisher in der Einhaltung der Mindestanforderungen fortzubilden. Aus diesem Grunde haben sich frühere Mitglieder der Expertenkommission sowie neu hinzugetretene besonders renommierte Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zu einer Fortschreibung der Mindestanforderungen verständigt und zunächst ein erstes Treffen am 17. Dezember 2016 in Heidelberg vereinbart. Dabei wird es auch um die Frage gehen, inwieweit Aussagen zur Behandelbarkeit von Straftätern in forensischen Begutachtungen verbessert und ausgedehnt werden müssen, denn zwischenzeitlich kann als nachgewiesen gelten, dass etwa durch eine deliktorientierte therapeutische Nachsorgebehandlung in forensischen Ambulanzen das Risiko eines Rückfalls von Gewalt- und Sexualstraftätern in ganz erheblichem Umfang reduziert und dadurch im Sinne eines präventiven Opferschutzes Straftaten verhindert werden können.

→ Hier Impressionen des Abends ansehen

Fachliche Ansprechpartnerin bei Rückfragen:
Dr. jur. Dipl.-Psych. Anja Kannegießer
Rechtsanwältin & Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
akannegiesser@bdp-rechtspsychologie.de
Tel. 0251 4902842

Teilen auf: