JVEG-Anpassung kommt zum 1. Juni 2025

Die JVEG-Anpassung als Teil des KostBRÄG 2025 tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft.

Mit dem Gesetz werden die Vergütungen einiger Berufsgruppen angepasst, insbesondere sollen auch Sachverständige mehr Geld erhalten.

Bereits frühzeitig hatte sich die Sektion Rechtspsychologie im BDP für die JVEG-Anpassung eingesetzt, die nun endlich kommt.

  • Die Honorargruppe M 1 wird auf den Stundensatz 87 €,
  • die Honorargruppe M 2 auf 98 € und
  • die Honorargruppe M 3 auf 131 €,
  • also jeweils um 9 Prozent, angehoben.

Die neuen Stundensätze gelten dann für alle Aufträge, die ab dem 1. Juni 2025 erteilt werden. Eine „Rückwirkung“ für bereits laufende Aufträge gibt es nicht.

Bei der äußerst angespannten finanziellen Lage der Länder war leider nicht mehr durchzusetzen. Glücklicherweise konnte das Gesetzgebungsverfahren überhaupt trotz der schwierigen politischen Lage noch zum Abschluss gebracht werden.

Perspektivisch ist klar, dass die Sachverständigen eine Anpassung in jeder Legislaturperiode brauchen. Dafür macht sich die Sektion Rechtspsychologie im BDP auch weiterhin stark.