Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir blicken zurück auf arbeits- und erfolgreiche Monate.
Der 7. Tag der Rechtspsychologie in Berlin im September brachte wieder einmal über zweihundert Kolleginnen und Kollegen zum interdisziplinären Fachdiskurs zusammen. Besonders gefreut hat uns der Besuch und das Grußwort der Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley auf der Tagung.
Auch in diesem Jahr haben wir uns weiter in der Qualitätssicherung von Gutachten engagiert. Der Konsensprozess der Verbände und Kammern unter Begleitung des Bundesjustizministeriums und der Landesjustizministerien wird fortgesetzt – nicht zuletzt da auch der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD dies fordert. Im Rahmen der Psychotherapeutengesetz-Reform achten wir auch auf die Qualitätssicherung und bringen uns in den politischen Diskurs ein. Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) haben wir Stellung bezogen in der Diskussion um das Wechselmodell und unterstrichen, dass Familien vielfältig sind und das Kindeswohl individuelle Lösungen fordert. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Partnerschaften haben wir erläutert, dass eine rechtliche Absicherung, wie die Adoption sie bietet, auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften zu befürworten ist. Familienrecht und Aussagepsychologie waren ein weiteres Thema der vergangenen Monate – die Frage, welches Vorgehen und welche Methodik ist anzuwenden, um Opferschutz und Sachaufklärung bestmöglich zu gewährleisten, wird uns weiter beschäftigen. Sozial- und Asylrecht als Bereiche, in denen zunehmend psychologische Expertise gefragt ist, fordern verstärkt unsere Aufmerksamkeit. Im Bereich der Prognose- und Schuldfähigkeitsbegutachtung besteht nach wie vor ein erheblicher Mangel an qualifizierten Sachverständigen, nicht zuletzt durch die Reform rund um den § 63 StGB. Innerverbandlich freuen wir uns über den Aufbau einer sektionseigenen Geschäftsstelle sowie Rechtsberatung und möchten hier den Service für die Mitglieder weiter ausbauen.
Diese und andere Themen werden uns im Jahr 2019 weiter fordern. Gerne setzen wir uns auch im nächsten Jahr für die rechtspsychologischen Belange im fachlichen Austausch mit Politik, Medien, Wissenschaft und Praxis ein, damit wir die positive Entwicklung für die Rechtspsychologie – wie sie auch der Deutsche Wissenschaftsrat in seinem Bericht 2018 zu den Perspektiven der Psychologe beispielhaft feststellte – weiter fortsetzen.
Wir wünschen Ihnen friedvolle, geruhsame Feiertage und ein gutes neues Jahr 2019. Frohe Weihnachten!
Anja Kannegießer, Cornelia Orth, Ann-Christin Posten & Mareike Hoese