Anhebung der Honorarsätze für Sachverständige

Mittlerweile haben die Änderungen zum JVEG im Rahmen des 2. KostModG alle gesetzgebenden Hürden passiert, so dass für alle Aufträge ab dem 01.08.2013 die neue, erhöhte Vergütung (u.a. Honorargruppe M3: 100 Euro pro Stunde) gilt. Die Frage, ob spätere Ergänzungen oder Ladungen zur mündlichen Erstattung in der Hauptverhandlung nach diesem Stichtag noch die alte oder schon die neue Vergütung nach sich ziehen, beantworten die Gerichte unterschiedlich. Die einen sehen dies als eine neue Beauftragung an (dann neue Vergütungshöhe), die anderen sehen dies als eine Fortsetzung des schriftlichen Gutachtenauftrages an (dann alte Vergütungshöhe). Deswegen sollten man sich hier bei dem jeweiligen Gericht nach der Handhabung erkundigen.

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