Mit dem Entwurf zum zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz soll eine Anpassung der Vergütung von Rechtsanwälten, Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern an die wirtschaftliche Entwicklung erfolgen. Die Sektion begrüßt dieses Anliegen ausdrücklich; allerdings teilt sie verschiedene Anregungen des Bundesrates zur Abänderung des Entwurfs nicht, so dass sie sich über eine Stellungnahme in die politische Diskussion einbringt.