Adoptionsrecht in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem Urteil vom 19. Februar 2013, dass die Nichtzulassung der Sukzessivadoption in der eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungswidrig sei. Die Sektion Rechtspsychologie im BDP wurde dazu als sachkundige Dritte in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2012 gehört.

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