Die Sektion Rechtspsychologie des BDP

Was macht die Sektion Rechtspsychologie?

Die Rechtspsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie, die sich mit der Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens beschäftigt. 

Hierbei spielen Anwendungs- und Forschungsbereiche mit Bezügen zu verschiedenen Rechtsgebieten (wie Strafrecht, Zivilrecht, Arbeits-, Sozial-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht) eine Rolle.

Hauptschwerpunkte

Ein besonderer Schwerpunkt stellen die psychodiagnostische Begutachtung für Gerichte und andere Institutionen der Rechtspflege (wie Glaubhaftigkeits-, Prognose-, Schuldfähigkeitsgutachten oder familienpsychologischen Gutachten), die psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug und die Forschung im Bereich der Prävention, Viktimologie und Polizeipsychologie dar.

Wir freuen uns, wenn Sie sich unserem Anliegen anschließen!

Die Sektion Rechtspsychologie als Untergliederung des BDP bietet den in diesem Themengebiet tätigen und forschenden Psycholog:innen eine Plattform zur kommunikativen Darstellung, interdisziplinären Auseinandersetzung und wissenschaftlichen Reflexion

Daneben wirkt sie auf institutionelle Rahmenbedingungen ein, vertritt berufspolitische Interessen und vermittelt rechtspsychologische Erkenntnisse im gesellschaftlichen Diskurs.

Hinweis des Sektionsvorstands

Die Sektion kann keine inhaltlichen und fachlichen Auseinandersetzungen zu Anfragen bzgl. erstellter Gutachten leisten. Sie kann sich nur grds. zur beruflichen Qualifikation von Gutachter:innen äußern. 

Bei inhaltlichen Fragen besteht die Möglichkeit einer privaten Beauftragung einer anderen Gutachter:in zur Stellungnahme oder – soweit die Gutachter:in BDP/DGPs-Mitglied ist – die Möglichkeit des Kontakts zum Ehrengericht des BDP, wenn gravierende Mängel im Gutachten gesehen werden.