Rechtpsychologie fördern

BDP und DGPs begrüßen die Absicht der Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf zur Reform des Sachverständigenrechts und des FamFGs, die Qualität von Sachverständigengutachten im zivilrechtlichen Bereich zu verbessern. Aber hierbei müssen die besonderen Herausforderungen an die Sachverständigentätigkeit im Familienrecht berücksichtigt werden. Zudem reichen Vorgaben im Gesetz alleine nicht aus, sie müssen auch in der Praxis umgesetzt werden bzw. werden können. Gerade hier muss mit einer Reform auch eine gezielte Förderung der Rechtspsychologie und der Ausbildung zu qualifizierten Rechtspsychologen einhergehen, um die wissenschaftliche Fundierung und Qualitätssicherung des Faches weiter voranzutreiben und den vorhandenen Mangel an gut qualifizierten Sachverständigen zu beheben. Hier bieten BDP und DGPs ihre umfassend Unterstützung an. Die Qualifikation von Gutachtern muss sich dabei an den zu fordernden psychologischen Kompetenzen des Sachverständigen mitsamt spezifischer Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Kontext orientieren.

→ Zur vollständigen Stellungnahme (PDF)

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