Stärkung von PsychologInnen im Maßregelvollzug

BDP und DGPs nehmen Stellung zur geplanten Reform des § 63 STGB

Zum Referentenentwurf des Justizministeriums zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB nehmen BDP und DGPs gemeinsam Stellung:

Sie begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf die besondere Bedeutung von PsychologInnen im Maßregelvollzug nun auch in einem Bundesgesetz betont. Erstmals wird dort deren besondere Qualifikation als Sachverständige im Bereich der Prognosebegutachtung festgeschrieben, gleichzeitig aber auch richtigerweise auf die dafür notwendige rechtspsychologische Sachkunde und Erfahrung verwiesen. Hier ist noch eine entsprechend begriffliche Anpassung im Entwurf notwendig, um der Gleichstellung von Psychologen und Medizin auch sprachlich Ausdruck zu verleihen.

Die im Entwurf vorgeschlagene Verkürzung der Begutachtungszeitabstände ist sinnvoll, ebenso die Beschränkung der Unterbringung auf gravierende Fälle. Verbesserungen scheinen aber bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Prognosegutachten angebracht, da diese nicht nur der Justiz, sondern auch den behandelnden Maßregelvollzugskliniken als Hilfestellung im Rahmen wichtiger therapeutischer und sicherheitsbezogener Entscheidungen dienen sollten.

→ Zur vollständigen Stellungnahme (PDF)

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