Ausschluss Behinderter vom Wahlrecht verstößt gegen Grund- und Menschenrechte

Auf Einladung der Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS), der Justiz (BMJV) und des Innern (BMI) fand am 21.05.2015 ein Round Table Gespräch zum Thema „Ausschluss vollbetreuter Menschen vom Wahlrecht“ in Berlin statt. Nach derzeitiger Gesetzeslage sind Personen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten vom Wahlrecht ausgeschlossen, § 13 Nr. 2 BWahlG. Vor diesem Hintergrund diskutierten VertreterInnen der Ministerien und unterschiedlicher Verbände über eine geplanten Studie zu diesem Thema. Insbesondere Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. und MdB, betonte als Vorsitzende der Lebenshilfe, dass bereits der Ansatz der geplanten Untersuchung und damit die Untersuchung insgesamt abzulehnen ist. Damit traf sie auf breite Zustimmung in der Runde. Denn eine Behinderung stelle pauschal kein geeignetes Kriterium für den Ausschluss vom Wahlrecht, sondern eine unzulässige Diskriminierung dar. Allein schon die Bestrebung der geplanten Studie, die Fähigkeit von Beeinträchtigten zur politischen Willensbildung und Wahlentscheidung erforschen zu wollen, dokumentiere ein falsches Menschenbild und ignoriere nicht zuletzt die Garantie des gleichberechtigten Wahlrechts nach UN-BRK. In anderen Ländern seien vergleichbare gesetzliche Regelungen zum Wahlrechtsausschluss ersatzlos gestrichen worden, so dass auch Deutschland dies endlich umsetzen müsse.

Es bestehe die Verpflichtung, durch angemessene Vorkehrungen die Ausübung des Wahlrechts zu gewährleisten. In einer Studie könne es daher allenfalls darum gehen, wie man Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen könne, ihr Wahlrecht auszuüben. Auch Anja Kannegießer und Cornelia Orth, Vorstand der Sektion Rechtspsychologie, empfahlen, den Fokus auf die Entwicklung spezifischer Unterstützung Behinderter bei einer selbstbestimmten Ausübung ihres Wahlrechtes zu legen.

Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Bedenken, wurde das Konzept der geplanten Studie inhaltlich nicht weiter erläutert. VertreterInnen des federführenden BMAS erklärten, das Meinungsbild und die erörterten massiven Bedenken in den Ministerien zu besprechen und die Durchführung und Struktur der Studie neu zu überdenken.

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