Aktuelles von der Weiterbildung

Die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen hat die neue Weiterbildungsordnung verabschiedet. Sie ist mit der Veröffentlichung in der Praxis der Rechtspsychologie und der Psychologischen Rundschau in Kraft treten. Die Weiterbildung vermittelt eine fundierte wissenschaftliche und berufliche Qualifikation für die psychologischen Tätigkeiten im Rechtssystem. Sie etabliert sich zunehmend bei Gerichten, öffentlichen und privaten Auftraggebern.

Die Nachfrage der Psychologinnen und Psychologen, in diesem Tätigkeitsfeld eine fundierte, curriculare Weiterbildung zu absolvieren, ist ungebrochen. In einer Pilotphase gehen die Organisation und die Vertragszuständigkeit mit den Weiterbildungsteilnehmern von der Deutschen Psychologen Akademie GmbH (DPA) auf die TransMIT GmbH mit Sitz in Hessen über.

Diese wird damit Ansprechpartner für die Weiterbildungsteilnehmer. Die DPA bleibt aber weiterhin Anbieter der theoretischen Weiterbildungsseminare.

Des Weiteren sind die Weiterbildungsbausteine neu gegliedert worden. Die im Fachteam erarbeiteten Fälle müssen nicht mehr aus drei, sondern nur noch aus zwei der sechs Anwendungsbereiche stammen.

Auch die Anforderungen an die praktische Erfahrung wurden neu formuliert. Konkretisiert wurde weiterhin die Fortbildungsverpflichtung. Die Fachpsychologen für Rechtspsychologie müssen zum Erhalt ihres Zertifikats innerhalb von fünf Jahren 200 Stunden Fortbildung nachweisen.

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