Stellungnahmen zur Sicherungsverwahrung (Hessen und Sachsen)

Im Nachgang zu Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht und des Bundesverfassungsgerichts bestgeht die Notwendigjkeit einer gesetzlichen Neuregelung der Sicherungsverwahrung.

Den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Schaffung eines Hessischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes sowie den Gesetzesentwurf zur Regelung der Sicherungsverwahrung im Freistaat Sachsen bewertet die Sektion Rechtspsychologie tendenziell positiv. Allerdings erscheint in einigen Bereichen eine Anpassung, Überarbeitung und Präzisierung notwendig.

Zur Ansicht der Stellungnahmen als PDF bitte → hier (Hessen) und → hier (Sachsen) klicken!

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