Stellungnahme zur sukzessiven Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Das Vorstandsmitglied Anja Kannegießer hat am 18.12.2012 an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der sukzessiven Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren als sachkundige Dritte teilgenommen. Frau Kannegießer betonte, dass Sicherheit und Kontinuität bedeutsame Schutzfaktoren in der Kindesentwicklung darstellen. Die Möglichkeit zur sukzessiven Adoption ist daher im Interesse des Kindeswohls aus psychologischer Sicht zu befürworten.

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